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Rechnung schreiben: Schritt für Schritt zur korrekten Rechnung

So schreiben Sie eine Rechnung, die Ihr Kunde akzeptiert und das Finanzamt anerkennt: von den Kopfdaten über die Steuerberechnung bis zu Versand, Zahlungsziel und Mahnung.

Aktualisiert 2026-10-24 · TidyBills

Bevor Sie anfangen

Eine Rechnung dokumentiert, wer wem was wann geliefert hat und was es kostet. Für Unternehmen ist sie zugleich ein Steuerdokument: Nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung darf Ihr Kunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Klären Sie deshalb vorab zwei Fragen:

  • Bin ich Kleinunternehmer? Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und nutzen die vereinfachten Regeln. Siehe Rechnungsvorlage Kleinunternehmer.
  • Ist mein Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson? Davon hängen Fristen, E-Rechnungspflicht und manche Hinweise ab.

Schritt für Schritt zur Rechnung

  1. Ihre Daten: vollständiger Name bzw. Firma und Anschrift, dazu Steuernummer oder USt-IdNr. Kontaktdaten und Bankverbindung sind nicht vorgeschrieben, aber nötig, damit der Kunde zahlen kann.
  2. Kundendaten: vollständiger Name und Anschrift. Bei Firmen die genaue Firmierung, etwa „Müller Haustechnik GmbH“.
  3. Rechnungsnummer: fortlaufend und einmalig, zum Beispiel RE-2026-0043. Wie Sie Nummernkreise anlegen, erklärt der Ratgeber Rechnungsnummer.
  4. Rechnungsdatum und Leistungsdatum: Das Rechnungsdatum ist der Tag der Ausstellung. Das Leistungsdatum ist der Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung. Sind beide gleich, reicht der Satz „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.
  5. Positionen: Menge, Einheit und eine eindeutige Beschreibung. „Diverse Arbeiten“ reicht nicht, „Austausch Heizkörperventile, 6 Stück“ schon.
  6. Beträge: Nettobetrag je Steuersatz, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag. Vereinbarte Rabatte oder Skonto gehören ebenfalls auf die Rechnung.
  7. Pflichthinweise: zum Beispiel bei Steuerbefreiung, Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge.
  8. Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel als Datum, Bankverbindung, gegebenenfalls Skonto.

Alle Pflichtangaben mit Paragraf erklärt der Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung. Im Rechnungsgenerator fragt eine Checkliste diese Felder ab, bevor Sie das PDF herunterladen.

Musterrechnung mit 19 % und 7 %

Ein Schulungsanbieter hält im September 2026 eine Inhouse-Schulung bei einem Unternehmen und liefert gedruckte Fachliteratur mit. Bücher und Zeitschriften unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 %, die Schulung und digitale Unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %.

Rechnung Nr. RE-2026-0043, Rechnungsdatum 02.10.2026, Leistungszeitraum 22.09.–26.09.2026

Pos. Beschreibung Menge Einzelpreis netto Netto USt-Satz
1 Inhouse-Schulung Tabellenkalkulation 16 Std. 52,00 € 832,00 € 19 %
2 Digitale Schulungsunterlagen, pauschal 1 95,00 € 95,00 € 19 %
3 Fachbuch, Taschenbuchausgabe 40 Stk. 8,50 € 340,00 € 7 %
4 Fachzeitschrift, Sonderheft 12 Stk. 6,25 € 75,00 € 7 %
Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto
19 % 927,00 € 176,13 € 1.103,13 €
7 % 415,00 € 29,05 € 444,05 €
Gesamt 1.342,00 € 205,18 € 1.547,18 €

So wird gerechnet: 16 × 52,00 € = 832,00 €, plus 95,00 € ergibt 927,00 € zu 19 %. Die Steuer beträgt 927,00 € × 0,19 = 176,13 €. Bei 7 %: 40 × 8,50 € = 340,00 €, 12 × 6,25 € = 75,00 €, zusammen 415,00 €; die Steuer beträgt 415,00 € × 0,07 = 29,05 €. Die Rechnungssumme ist 1.342,00 € + 205,18 € = 1.547,18 €.

Wichtig ist die Aufschlüsselung nach Steuersätzen. Eine einzige Zeile „zzgl. USt 205,18 €“ ohne Trennung reicht nicht. Unser Editor rechnet pro Zeile und fasst die Summen je Satz automatisch zusammen.

Häufige Fehler

  • Leistungsdatum fehlt: Es ist Pflichtangabe, auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht. Dann genügt ein kurzer Satz dazu.
  • Unklare Positionen: „Pauschal laut Absprache“ lässt offen, was geliefert wurde. Beschreiben Sie die Leistung so, dass ein Dritter sie versteht.
  • Umsatzsteuer als Kleinunternehmer: Wer unter § 19 UStG fällt, weist keine Steuer aus, sondern vermerkt den Hinweis auf die Befreiung.
  • Nummer doppelt vergeben: Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vorkommen, auch wenn zwei Personen Rechnungen schreiben.
  • Fehler durch Überschreiben behoben: Eine verschickte Rechnung korrigieren Sie mit einer Rechnungskorrektur, nicht durch eine geänderte Datei mit derselben Nummer.

Versand und Zahlungsziel

Laden Sie das PDF herunter und verschicken Sie es selbst: per E-Mail, über das Teilen-Menü Ihres Telefons oder ausgedruckt per Post. Der Editor bereitet auf Wunsch einen E-Mail-Entwurf mit Betreff und kurzem Text vor; den Anhang fügen Sie selbst hinzu. Für Fensterumschläge gibt es ein Design nach DIN 5008.

Schreiben Sie ein konkretes Fälligkeitsdatum auf die Rechnung, etwa „Zahlbar bis 16.10.2026 ohne Abzug“. Ohne Vereinbarung gerät ein Geschäftskunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), ein Verbraucher nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hinweisen. Ein GiroCode (EPC-QR) auf der Rechnung erleichtert die Überweisung, weil der Kunde IBAN, Betrag und Verwendungszweck nur noch scannt.

Zahlungsbedingung Formulierung auf der Rechnung
Sofort fällig „Zahlbar sofort ohne Abzug.“
14 Tage „Zahlbar bis 16.10.2026 ohne Abzug.“
Mit Skonto „Bei Zahlung bis 09.10.2026 gewähren wir 2 % Skonto, zahlbar bis 01.11.2026 netto.“

Mahnung, wenn nicht gezahlt wird

Setzen Sie die Rechnung unter Meine Dokumente nach dem Versand auf den Status „versendet“. Ist sie überfällig, zeigt das Tool sie als überfällig an und bietet einen Text für die Zahlungserinnerung. Eine bestimmte Zahl von Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor; üblich sind eine freundliche Erinnerung und eine bis zwei Mahnungen mit neuer Frist.

Ab Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Von Unternehmen können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen. Nach Zahlungseingang markieren Sie die Rechnung als bezahlt und erstellen auf Wunsch eine Quittung.

Aufbewahrung

Rechnungen müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Ausgangs- wie Eingangsrechnungen. E-Rechnungen bewahren Sie im Originalformat auf, also die XML-Datei bzw. das ZUGFeRD-PDF. Unser Tool speichert alles nur im Browser auf Ihrem Gerät. Exportieren Sie deshalb regelmäßig eine Sicherungsdatei und legen Sie die PDFs in Ihrer Buchhaltung ab.

Quellen

Stand: 24.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson?
Wer als Privatperson einmalig etwas verkauft, ist kein Unternehmer und weist keine Umsatzsteuer aus. Eine formlose Rechnung oder Quittung mit Namen, Anschrift, Datum, Gegenstand und Betrag genügt. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, wird unternehmerisch tätig; dann gelten die Regeln dieses Ratgebers.
Muss ich jedem Kunden eine Rechnung schreiben?
Gegenüber Unternehmen sind Sie verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung eine Rechnung auszustellen. Gegenüber Privatkunden besteht grundsätzlich keine Pflicht, außer bei Werklieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Eine Rechnung ist aber fast immer sinnvoll, schon als Nachweis.
Darf ich eine Rechnung per E-Mail als PDF verschicken?
An Privatkunden ja, ohne Einschränkung. An inländische Unternehmen ist ein PDF bis Ende 2026 erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 bzw. 2028 brauchen Sie dort E-Rechnungen. Einzelheiten stehen im Ratgeber E-Rechnungspflicht.
Was mache ich, wenn auf einer Rechnung ein Fehler ist?
Löschen oder überschreiben Sie die Rechnung nicht. Erstellen Sie eine Rechnungskorrektur, die auf die ursprüngliche Rechnungsnummer verweist, und stellen Sie bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung mit neuer Nummer aus.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
Üblich sind 14 oder 30 Tage. Ohne Vereinbarung kommen Geschäftskunden spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, Verbraucher nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Schreiben Sie deshalb immer ein konkretes Datum oder eine klare Frist auf die Rechnung.

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