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Rechnungsvorlage für Österreich nach § 11 UStG

Der Editor ist auf Österreich eingestellt: Steuersätze von 20 % bis 4,9 %, UID-Nummer, Kleinbetragsrechnung und Kleinunternehmer-Hinweis. Füllen Sie die Vorlage aus und laden Sie die Rechnung kostenlos als PDF herunter.

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Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich

Das österreichische Umsatzsteuergesetz regelt die Rechnung in § 11. Wer als Unternehmer an andere Unternehmer leistet, muss eine Rechnung ausstellen, die alle folgenden Angaben enthält. Der Editor kennt diese Regeln: Die Urteilskarte in Schritt 1 zeigt, ob das Dokument für diesen Kunden als Rechnung gilt, und die Checkliste „Bereit zum Versand?“ in Schritt 7 führt Sie zu jedem fehlenden Feld.

Angabe Regel Rechtsgrundlage
Name und Anschrift des Leistenden vollständig § 11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG
Name und Anschrift des Empfängers vollständig; entfällt bei Kleinbetragsrechnungen § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG
Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang der Leistung so genau, dass die Leistung erkennbar ist § 11 Abs. 1 Z 3 lit. c UStG
Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung auch als Monat oder Zeitraum § 11 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG
Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen Nettobetrag je Satz § 11 Abs. 1 Z 3 UStG
Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung § 11 Abs. 1 Z 3 UStG
Ausstellungsdatum Datum der Rechnung § 11 Abs. 1 Z 3 lit. g UStG
Fortlaufende Rechnungsnummer einmalig, zur Identifizierung § 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG
UID-Nummer des Leistenden ATU… § 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG
UID-Nummer des Empfängers im Inland bei mehr als 10.000 € brutto § 11 Abs. 1 Z 3 UStG

Die Steuersätze stehen im Editor als Auswahl bereit: 20 % Normalsteuersatz, die ermäßigten Sätze 13 % und 10 % sowie seit 1.7.2026 4,9 % für Grundnahrungsmittel. Welcher Satz für Ihre Leistung gilt, wählen Sie pro Position. Für deutsche Rechnungen gelten andere Regeln, die der Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung erklärt.

Sonderfälle

  • Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto (§ 11 Abs. 6 UStG): Es genügen Name und Anschrift des Leistenden, Menge und Bezeichnung, Tag der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Empfänger, Rechnungsnummer und UID-Nummer fragt der Editor dann nicht mehr als Pflicht ab. Eine Nummer zu vergeben, schadet trotzdem nicht.
  • Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 € Bruttoumsatz. Im laufenden Jahr wird ein Überschreiten um bis zu 10 % toleriert. Kleinunternehmer dürfen vereinfachte Rechnungen wie bei Kleinbeträgen ausstellen und weisen keine Umsatzsteuer aus. Der Editor setzt den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“ Das ist eine übliche Formulierung, kein amtlicher Text.
  • Übergang der Steuerschuld: Bei Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten schuldet oft der Kunde die Steuer. Dann gehören ein entsprechender Hinweis und beide UID-Nummern auf die Rechnung (§ 11 Abs. 1a UStG). Wählen Sie den Hinweis pro Position.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfrei mit Hinweis und UID-Nummer des Abnehmers.
  • Rechnungskorrektur: Fehler beheben Sie mit einer Rechnungskorrektur, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Löschen Sie die alte Rechnung nicht.
  • E-Rechnung: Pflicht nur gegenüber dem Bund (e-Rechnung.gv.at). Unser Tool erzeugt auf Wunsch eine Factur-X-Datei, sendet sie aber nicht selbst. In Deutschland gelten strengere Regeln, siehe E-Rechnung erstellen.

Rechenbeispiel mit zwei Steuersätzen

Ein Grafikbüro in Graz liefert einem Verlag in Linz eine Gestaltung und Belegexemplare eines Fachbuchs. Leistungszeitraum: September 2026.

Pos. Leistung Menge Einzelpreis netto Netto USt
1 Umschlaggestaltung 8 Std. 85,00 € 680,00 € 20 %
2 Fachbuch, Belegexemplare 20 Stk. 24,00 € 480,00 € 10 %
Netto Steuer Brutto
20 % 680,00 € 136,00 € 816,00 €
10 % 480,00 € 48,00 € 528,00 €
Summe 1.160,00 € 184,00 € 1.344,00 €

Rechnung: 8 × 85,00 € = 680,00 €, davon 20 % = 136,00 €. 20 × 24,00 € = 480,00 €, davon 10 % = 48,00 €. Der Gesamtbetrag von 1.344,00 € liegt unter 10.000 €, die UID-Nummer des Verlags ist daher nicht verpflichtend, die eigene UID-Nummer schon. Läge der Auftrag bei 12.000 € brutto, würde der Editor nach der UID-Nummer des Kunden fragen.

So erstellen Sie die Rechnung

  1. Schritt 1: Land Österreich, Geschäfts- oder Privatkunde und Ihren Steuerstatus wählen.
  2. Schritt 2: Firmendaten, UID-Nummer, IBAN und Logo eintragen. Die IBAN wird auf Plausibilität geprüft.
  3. Schritt 3 und 4: Kunde und Positionen; der Steuersatz wird pro Zeile gewählt.
  4. Schritt 5: Die Rechnungsnummer wird aus Ihrem Nummernkreis vorgeschlagen, Leistungsdatum und Zahlungsziel ergänzen. Auf Wunsch druckt der Editor einen EPC-QR-Code für die SEPA-Überweisung.
  5. Schritt 6 und 7: Design wählen, Checkliste prüfen, PDF herunterladen und selbst versenden.

Leere Dateien finden Sie unter Rechnungsvorlage Word, Rechnungsvorlage Excel und in der Vorlagen-Übersicht. Für Kunden in der Schweiz nutzen Sie die Rechnungsvorlage Schweiz. Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben.

Regeln zuletzt geprüft: 24.10.2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann muss die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung?
Bei Rechnungen an Unternehmen im Inland, deren Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt, muss neben Ihrer eigenen UID-Nummer auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers angegeben werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und beim Übergang der Steuerschuld ist sie unabhängig vom Betrag nötig. Der Editor fragt sie ab, sobald die Grenze erreicht ist.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung in Österreich?
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 400 € brutto nicht übersteigt. Sie darf vereinfacht sein: Name und Anschrift des Kunden, Rechnungsnummer und UID-Nummer entfallen, Entgelt und Steuer dürfen in einer Summe stehen, wenn der Steuersatz angegeben ist. Typisch sind Belege im Handel und in der Gastronomie.
Welcher Hinweis gehört auf eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Einen amtlichen Wortlaut gibt es nicht. Üblich ist: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“ Diesen Satz setzt der Editor automatisch, wenn Sie in Schritt 1 „Kleinunternehmer“ wählen. Umsatzsteuer dürfen Sie in diesem Fall nicht ausweisen, sonst schulden Sie sie.
Brauche ich in Österreich eine E-Rechnung?
Nur für Rechnungen an den Bund. Diese müssen elektronisch über das Portal e-Rechnung.gv.at eingebracht werden. Zwischen Unternehmen ist eine PDF-Rechnung per E-Mail weiterhin zulässig. Unser Tool erzeugt auf Wunsch eine Factur-X-Datei; prüfen Sie vor dem Hochladen, welche Formate das Portal annimmt.
Wie lange muss ich Rechnungen in Österreich aufbewahren?
In der Regel sieben Jahre nach der Bundesabgabenordnung, bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken länger. Speichern Sie die PDFs zusätzlich außerhalb des Browsers, denn unser Tool legt alles nur lokal auf Ihrem Gerät ab. Unter Meine Dokumente erstellen Sie eine Sicherungsdatei.
Kann ich mit der Vorlage auch Rechnungen nach Deutschland schreiben?
Ja. Tragen Sie den deutschen Kunden mit seiner USt-IdNr. ein. Bei Dienstleistungen an Unternehmer in Deutschland gilt meist der Übergang der Steuerschuld; der Editor schlägt den passenden Hinweis vor. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

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