Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich
Das österreichische Umsatzsteuergesetz regelt die Rechnung in § 11. Wer als Unternehmer an andere Unternehmer leistet, muss eine Rechnung ausstellen, die alle folgenden Angaben enthält. Der Editor kennt diese Regeln: Die Urteilskarte in Schritt 1 zeigt, ob das Dokument für diesen Kunden als Rechnung gilt, und die Checkliste „Bereit zum Versand?“ in Schritt 7 führt Sie zu jedem fehlenden Feld.
| Angabe | Regel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Leistenden | vollständig | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG |
| Name und Anschrift des Empfängers | vollständig; entfällt bei Kleinbetragsrechnungen | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG |
| Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang der Leistung | so genau, dass die Leistung erkennbar ist | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. c UStG |
| Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung | auch als Monat oder Zeitraum | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG |
| Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen | Nettobetrag je Satz | § 11 Abs. 1 Z 3 UStG |
| Steuersatz und Steuerbetrag | oder Hinweis auf die Steuerbefreiung | § 11 Abs. 1 Z 3 UStG |
| Ausstellungsdatum | Datum der Rechnung | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. g UStG |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | einmalig, zur Identifizierung | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG |
| UID-Nummer des Leistenden | ATU… | § 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG |
| UID-Nummer des Empfängers | im Inland bei mehr als 10.000 € brutto | § 11 Abs. 1 Z 3 UStG |
Die Steuersätze stehen im Editor als Auswahl bereit: 20 % Normalsteuersatz, die ermäßigten Sätze 13 % und 10 % sowie seit 1.7.2026 4,9 % für Grundnahrungsmittel. Welcher Satz für Ihre Leistung gilt, wählen Sie pro Position. Für deutsche Rechnungen gelten andere Regeln, die der Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung erklärt.
Sonderfälle
- Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto (§ 11 Abs. 6 UStG): Es genügen Name und Anschrift des Leistenden, Menge und Bezeichnung, Tag der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Empfänger, Rechnungsnummer und UID-Nummer fragt der Editor dann nicht mehr als Pflicht ab. Eine Nummer zu vergeben, schadet trotzdem nicht.
- Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 € Bruttoumsatz. Im laufenden Jahr wird ein Überschreiten um bis zu 10 % toleriert. Kleinunternehmer dürfen vereinfachte Rechnungen wie bei Kleinbeträgen ausstellen und weisen keine Umsatzsteuer aus. Der Editor setzt den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“ Das ist eine übliche Formulierung, kein amtlicher Text.
- Übergang der Steuerschuld: Bei Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten schuldet oft der Kunde die Steuer. Dann gehören ein entsprechender Hinweis und beide UID-Nummern auf die Rechnung (§ 11 Abs. 1a UStG). Wählen Sie den Hinweis pro Position.
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfrei mit Hinweis und UID-Nummer des Abnehmers.
- Rechnungskorrektur: Fehler beheben Sie mit einer Rechnungskorrektur, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Löschen Sie die alte Rechnung nicht.
- E-Rechnung: Pflicht nur gegenüber dem Bund (e-Rechnung.gv.at). Unser Tool erzeugt auf Wunsch eine Factur-X-Datei, sendet sie aber nicht selbst. In Deutschland gelten strengere Regeln, siehe E-Rechnung erstellen.
Rechenbeispiel mit zwei Steuersätzen
Ein Grafikbüro in Graz liefert einem Verlag in Linz eine Gestaltung und Belegexemplare eines Fachbuchs. Leistungszeitraum: September 2026.
| Pos. | Leistung | Menge | Einzelpreis netto | Netto | USt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Umschlaggestaltung | 8 Std. | 85,00 € | 680,00 € | 20 % |
| 2 | Fachbuch, Belegexemplare | 20 Stk. | 24,00 € | 480,00 € | 10 % |
| Netto | Steuer | Brutto | |
|---|---|---|---|
| 20 % | 680,00 € | 136,00 € | 816,00 € |
| 10 % | 480,00 € | 48,00 € | 528,00 € |
| Summe | 1.160,00 € | 184,00 € | 1.344,00 € |
Rechnung: 8 × 85,00 € = 680,00 €, davon 20 % = 136,00 €. 20 × 24,00 € = 480,00 €, davon 10 % = 48,00 €. Der Gesamtbetrag von 1.344,00 € liegt unter 10.000 €, die UID-Nummer des Verlags ist daher nicht verpflichtend, die eigene UID-Nummer schon. Läge der Auftrag bei 12.000 € brutto, würde der Editor nach der UID-Nummer des Kunden fragen.
So erstellen Sie die Rechnung
- Schritt 1: Land Österreich, Geschäfts- oder Privatkunde und Ihren Steuerstatus wählen.
- Schritt 2: Firmendaten, UID-Nummer, IBAN und Logo eintragen. Die IBAN wird auf Plausibilität geprüft.
- Schritt 3 und 4: Kunde und Positionen; der Steuersatz wird pro Zeile gewählt.
- Schritt 5: Die Rechnungsnummer wird aus Ihrem Nummernkreis vorgeschlagen, Leistungsdatum und Zahlungsziel ergänzen. Auf Wunsch druckt der Editor einen EPC-QR-Code für die SEPA-Überweisung.
- Schritt 6 und 7: Design wählen, Checkliste prüfen, PDF herunterladen und selbst versenden.
Leere Dateien finden Sie unter Rechnungsvorlage Word, Rechnungsvorlage Excel und in der Vorlagen-Übersicht. Für Kunden in der Schweiz nutzen Sie die Rechnungsvorlage Schweiz. Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben.
Regeln zuletzt geprüft: 24.10.2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.