So erstellen Sie Ihre Unterschrift
- Zeichnen oder tippen: Zeichnen Sie mit Finger, Stift oder Maus im Feld oben. Oder tippen Sie Ihren Namen und wählen Sie eine von rund zehn Handschrift-Schriften.
- Anpassen: Strichstärke und Farbe wählen – Schwarz, Dunkelblau oder Blau. Mit „Rückgängig“ entfernen Sie den letzten Strich, mit „Löschen“ fangen Sie neu an.
- Herunterladen: als PNG mit transparentem Hintergrund für Word und PDF oder als SVG, wenn Sie die Unterschrift verlustfrei skalieren möchten.
- Für Rechnungen nutzen: Mit „Für meine Rechnungen verwenden“ steht die Unterschrift im Rechnungsgenerator bereit, etwa für Angebote und Quittungen.
Tipp: Zeichnen Sie langsam und etwas größer als auf Papier. Die Datei wird beim Einfügen ohnehin verkleinert und wirkt dann gleichmäßiger.
Einfach, fortgeschritten, qualifiziert: die drei Stufen nach eIDAS
Die EU-Verordnung eIDAS (Nr. 910/2014) unterscheidet drei Arten elektronischer Signaturen:
| Stufe | Was es ist | Beispiel | Ersetzt Schriftform? |
|---|---|---|---|
| Einfache elektronische Signatur | jede elektronische Kennzeichnung | eingescannte oder gezeichnete Unterschrift, Name unter einer E-Mail | nein |
| Fortgeschrittene elektronische Signatur | eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, Änderungen erkennbar | Signatur mit Zertifikat über eine Signaturplattform | nein |
| Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | fortgeschritten + qualifiziertes Zertifikat + sichere Signaturerstellungseinheit | Signatur über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter nach Identitätsprüfung | ja (§ 126a BGB) |
Wichtig: Ein Bild einer Unterschrift, auch das aus diesem Generator, ist keine qualifizierte elektronische Signatur und beweist nicht, wer unterschrieben hat. Unterschreiben Sie nur Dokumente, zu deren Unterzeichnung Sie berechtigt sind, und nie im Namen anderer.
Wann reicht eine eingefügte Unterschrift?
Die meisten Verträge sind formfrei – sie gelten auch mündlich oder per E-Mail. Hier ist eine eingefügte Unterschrift ein gut lesbarer Nachweis Ihrer Zustimmung. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, brauchen Sie die eigenhändige Unterschrift auf Papier oder – soweit das Gesetz die elektronische Form zulässt – eine QES. In manchen Fällen ist die elektronische Form ganz ausgeschlossen, etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB); dann hilft nur Papier. Für Rechnungen gibt es keine Unterschriftspflicht; was stattdessen drauf muss, steht unter Pflichtangaben einer Rechnung.
Datenschutz
Die Unterschrift entsteht in Ihrem Browser. Sie wird nicht hochgeladen und nicht an uns übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung. Leere Vorlagen zum Unterschreiben finden Sie unter Rechnungsvorlage.