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Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Die Vorlage ist bereits auf die Kleinunternehmerregelung eingestellt: keine Umsatzsteuer, der Hinweis auf § 19 UStG steht automatisch auf der Rechnung. Füllen Sie die Felder aus und laden Sie das PDF kostenlos herunter.

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Was eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten muss

Seit 2025 gelten für Kleinunternehmer eigene, vereinfachte Rechnungsregeln in § 34a UStDV. Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auf die Steuerbefreiung hinweisen. Der Editor ist auf dieser Seite schon auf „Kleinunternehmer“ gestellt. Die Urteilskarte in Schritt 1 zeigt Ihnen, ob das Dokument für diesen Kunden als Rechnung gilt, und die Checkliste „Bereit zum Versand?“ in Schritt 7 nennt fehlende Angaben mit einem Link zum passenden Feld.

Angabe Regel Rechtsgrundlage
Ihr Name und Ihre Anschrift vollständig, wie im Geschäftsverkehr § 34a UStDV
Name und Anschrift des Kunden vollständig; bei Firmen die korrekte Firmierung § 34a UStDV
Steuernummer oder USt-IdNr. eine von beiden genügt (alternativ die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer) § 34a UStDV
Ausstellungsdatum Datum, an dem Sie die Rechnung schreiben § 34a UStDV
Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung so konkret, dass die Leistung erkennbar ist § 34a UStDV
Entgelt in einer Summe, ohne Umsatzsteuer § 34a UStDV
Hinweis auf die Steuerbefreiung kein fester Wortlaut vorgeschrieben § 34a UStDV, § 19 UStG
Rechnungsnummer nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen gute Praxis
Leistungsdatum nicht vorgeschrieben, aber empfohlen gute Praxis

Die Rechnungsnummer und das Leistungsdatum fragt der Editor trotzdem ab, als Warnung statt als Fehler. Wer später in die Regelbesteuerung wechselt, braucht beides ohnehin. Alle Angaben für regelbesteuerte Rechnungen erklärt der Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung.

Die Umsatzgrenzen seit 2025

Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Die zweite Grenze wirkt sofort: Nach Auffassung der Finanzverwaltung unterliegt bereits der Umsatz, mit dem Sie die 100.000 € überschreiten, der Regelbesteuerung. Ab dieser Rechnung müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen. Im Jahr der Gründung gilt die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr.

Die Regelung ist freiwillig. Sie können auf sie verzichten und Umsatzsteuer berechnen, sind dann aber für fünf Kalenderjahre gebunden. Einzelheiten stehen im Ratgeber Kleinunternehmerregelung: Rechnung richtig schreiben.

Sonderfälle

  • Umsatzsteuer versehentlich ausgewiesen: Nach § 14c UStG schulden Sie den Betrag, obwohl Sie Kleinunternehmer sind. Der Editor meldet deshalb einen Fehler, wenn bei gewählter Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer auf dem Dokument steht. Eine falsche Rechnung berichtigen Sie mit einer Rechnungskorrektur.
  • Kleinbetrag bis 250 €: Auch hier reichen die Angaben nach § 34a UStDV; der Hinweis auf die Steuerbefreiung bleibt Pflicht.
  • E-Rechnung: Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Wer freiwillig eine strukturierte Rechnung schicken möchte, findet alles unter E-Rechnung erstellen.
  • Kleingewerbe ist nicht Kleinunternehmer: Das Kleingewerbe betrifft die Frage, ob Sie Kaufmann sind. Über die Umsatzsteuer sagt es nichts. Entscheidend für diese Vorlage ist allein § 19 UStG.
  • Privatkunden: Es gelten dieselben Angaben. Eine Zahlung in bar können Sie zusätzlich mit einer Quittung bestätigen.
  • Angebot vorab: Ein Angebot aus dem Editor lässt sich nach der Zusage mit einem Klick in eine Rechnung umwandeln; Kunde und Positionen werden übernommen.

Rechenbeispiel: Webdesign als Kleinunternehmerin

Eine Webdesignerin rechnet im Oktober 2026 ein Projekt ab. Sie ist Kleinunternehmerin, ihr Vorjahresumsatz lag bei 18.400 €.

Pos. Leistung Menge Einzelpreis Betrag
1 Gestaltung und Umsetzung Startseite 12 Std. 55,00 € 660,00 €
2 Einrichtung Kontaktformular, pauschal 1 120,00 € 120,00 €
3 Bildbearbeitung 3 Std. 45,00 € 135,00 €
Rechnungsbetrag 915,00 €

Rechnung: 12 × 55,00 € = 660,00 €; 660,00 € + 120,00 € + 135,00 € = 915,00 €. Es gibt keine Zeile „zzgl. 19 % USt“ und keinen Bruttobetrag mit Steueranteil. Unter der Summe steht: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ihr Kunde zahlt genau 915,00 €. Ist der Zahlungs-QR-Code (GiroCode) eingeschaltet, kann er den Betrag in der Banking-App einscannen.

So arbeiten Sie mit der Vorlage

  1. In Schritt 2 Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. eintragen und das Logo hochladen. Das Profil bleibt in Ihrem Browser gespeichert.
  2. Kunden anlegen oder aus einer E-Mail-Signatur einfügen lassen.
  3. Positionen mit Menge, Einheit und Preis erfassen. Umsatzsteuer berechnen Sie nicht; stünde sie doch auf dem Dokument, meldet der Editor einen Fehler.
  4. In Schritt 6 eines von 12 Designs wählen, etwa die Vorlage nach DIN 5008 für Fensterumschläge.
  5. PDF herunterladen und selbst versenden. Wir übermitteln nichts.

Lieber eine leere Datei? Die Word-Vorlage und die Excel-Vorlage finden Sie in der Übersicht aller Rechnungsvorlagen. Ihre Dokumente sehen Sie unter Meine Dokumente; legen Sie dort regelmäßig eine Sicherung an, denn ohne Backup sind die Daten beim Löschen der Browserdaten weg.

Regeln zuletzt geprüft: 24.10.2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Quellen

Häufige Fragen

Welcher Hinweistext gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Das Gesetz schreibt keinen festen Wortlaut vor, verlangt aber einen Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Üblich und in unserer Vorlage voreingestellt ist: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Sie können den Satz in Schritt 5 anpassen, sollten ihn aber nicht ersatzlos löschen.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?
§ 34a UStDV verlangt für Kleinunternehmer keine fortlaufende Rechnungsnummer. Trotzdem empfehlen wir sie: Sie finden Zahlungen schneller zu, Ihr Kunde kann sauber buchen und das Finanzamt sieht eine geordnete Ablage. Der Editor schlägt automatisch die nächste Nummer vor, Hinweise dazu im Ratgeber Rechnungsnummer.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen und dürfen weiter PDF- oder Papierrechnungen schreiben. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen von anderen Unternehmen aber seit dem 1.1.2025 können; ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
Ist ein Kleingewerbe automatisch Kleinunternehmer?
Nein. „Kleingewerbe“ ist ein Begriff aus dem Handels- und Gewerberecht und sagt nur, dass Sie kein Kaufmann im Sinne des HGB sind. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerregel mit festen Umsatzgrenzen. Ein Kleingewerbe kann regelbesteuert sein, und auch Freiberufler ohne Gewerbe können Kleinunternehmer sein.
Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?
Dann schulden Sie den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG an das Finanzamt, obwohl Sie Kleinunternehmer sind. Ihr Kunde darf ihn trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen. Korrigieren Sie die Rechnung mit einer Rechnungskorrektur und schicken Sie dem Kunden die berichtigte Fassung.
Darf ich als Kleinunternehmer Rechnungen ins EU-Ausland schreiben?
Ja. Die deutsche Kleinunternehmerregelung gilt nur für Ihre Umsätze in Deutschland. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland kann der Kunde die Steuer schulden; das hängt vom Leistungsort ab. Klären Sie solche Fälle mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie die erste Rechnung schreiben.

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