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Ratgeber Rechnungsstellung

Verständliche Anleitungen rund um die Rechnung: was draufstehen muss, wie Sie richtig nummerieren und was die E-Rechnungspflicht für Sie bedeutet.

Rechnungen sicher schreiben, Schritt für Schritt

Eine Rechnung ist mehr als eine Zahlungsaufforderung. Ihr Kunde braucht sie für seinen Vorsteuerabzug, Sie brauchen sie für Buchhaltung und Betriebsprüfung. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das beide Seiten Geld kosten. Diese Ratgeber erklären die Regeln so, dass Sie sie ohne Fachstudium anwenden können: mit Tabellen, durchgerechneten Beispielen und Verweisen auf die amtlichen Quellen.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Rechnung schreiben, beginnen Sie mit der Anleitung Rechnung schreiben. Sie führt durch alle Schritte von den Kopfdaten bis zur Mahnung. Wer genau wissen will, welche Angaben das Umsatzsteuergesetz verlangt, liest den Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung. Die Regeln für fortlaufende Nummern, Nummernkreise und Lücken stehen im Beitrag zur Rechnungsnummer.

Selbstständige mit kleinem Umsatz finden alles zur Kleinunternehmerregelung und den Grenzen seit 2025 im Ratgeber Kleinunternehmerregelung: Rechnung richtig schreiben. Die Übergangsfristen bis 2028 und die Formate XRechnung und ZUGFeRD erklärt der Ratgeber E-Rechnungspflicht. Und was eine Proforma-Rechnung ist und wann Sie sie brauchen, lesen Sie im gleichnamigen Beitrag.

Jeder Ratgeber endet mit einem Abschnitt „Quellen“. Die Texte sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Zum Ausprobieren nutzen Sie den kostenlosen Rechnungsgenerator.

Häufige Fragen

Ersetzen die Ratgeber eine Steuerberatung?
Nein. Die Ratgeber erklären die allgemeinen Regeln mit Beispielen und Quellen. Ihr Einzelfall kann davon abweichen, etwa bei Auslandsgeschäften, Bauleistungen oder besonderen Steuerbefreiungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Wie aktuell sind die Informationen?
Alle Ratgeber wurden zuletzt am 24.10.2026 geprüft und berücksichtigen die Kleinunternehmergrenzen seit 2025, die Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und die Übergangsfristen der E-Rechnung bis 2028. Ändert sich eine Regel, passen wir Text und Editor an.
Gelten die Ratgeber auch für Österreich und die Schweiz?
Die Ratgeber beziehen sich auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die Regeln für Österreich und die Schweiz finden Sie auf den Seiten Rechnungsvorlage Österreich und Rechnungsvorlage Schweiz, jeweils mit Pflichtangaben-Tabelle und Rechenbeispiel.
Kann ich das Gelernte direkt anwenden?
Ja. Jeder Ratgeber verweist auf den passenden Editor. Dort fragt eine Checkliste die Pflichtangaben ab, bevor Sie die Rechnung als PDF oder E-Rechnung herunterladen. Kostenlos, ohne Konto, und Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser.

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