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Angebot erstellen – Vorlage

Schreiben Sie ein übersichtliches Angebot mit Gültigkeitsdatum und laden Sie es als PDF herunter. Nimmt Ihr Kunde an, wird daraus mit einem Klick eine Rechnung.

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Was gehört in ein Angebot?

Für Angebote gibt es keine Pflichtangaben wie bei Rechnungen. Ein gutes Angebot beantwortet trotzdem jede Frage, bevor der Kunde sie stellt:

Angabe Wozu
Ihr Name, Anschrift, Kontakt Wer bietet an?
Name und Anschrift des Kunden Wem gilt das Angebot?
Angebotsnummer und Datum eindeutige Bezugnahme in Auftrag und Rechnung
Leistungsbeschreibung Umfang, Material, Termine, was nicht enthalten ist
Menge, Einheit, Einzelpreis nachvollziehbare Kalkulation
Netto, Umsatzsteuer, Brutto Endpreis auf einen Blick
Gültig bis Bindefrist
Zahlungs- und Lieferbedingungen Anzahlung, Zahlungsziel, Ausführungszeitraum

Die Angebotsnummer läuft in einer eigenen Serie, etwa AN-2026-018. So bleibt Ihr Rechnungsnummernkreis lückenlos.

So schreiben Sie ein Angebot mit dem Editor

  1. Grundlagen: Dokumenttyp „Angebot“ ist vorgewählt. Wählen Sie Land, Kundenart und Steuerstatus.
  2. Sie und Kunde: Firmendaten und Logo einmal eintragen, Kunden speichern oder aus einer E-Mail-Signatur übernehmen.
  3. Positionen: Beschreibung, Menge, Einheit, Preis und Steuersatz je Zeile.
  4. Details: Angebotsnummer, Datum, „gültig bis“, Bedingungen und Hinweise.
  5. Design und Download: eines von zwölf Designs wählen, prüfen, PDF herunterladen.

Beispiel: Malerarbeiten, 85 m² Wandfläche zu 12,00 € = 1.020,00 €, dazu Material pauschal 180,00 €. Netto 1.200,00 €, Umsatzsteuer 19 % = 228,00 €, Angebotssumme 1.428,00 € brutto, gültig bis 30.11.2026.

Bindefrist: verbindlich oder freibleibend?

Ein Angebot bindet Sie grundsätzlich (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, ist der Vertrag geschlossen – zu Ihren Preisen. Setzen Sie deshalb immer ein Datum unter „gültig bis“ (§ 148 BGB). Verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden, das Sie annehmen können, aber nicht müssen.

Wollen Sie sich nicht binden, kennzeichnen Sie das Angebot als „freibleibend“ oder „unverbindliches Angebot“. Das passt bei schwankenden Materialpreisen. Ihr Kunde weiß dann, dass erst Ihre Auftragsbestätigung den Vertrag schließt.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Im Handwerk ist der Kostenvoranschlag verbreitet. Er ist eine Schätzung, kein Festpreis. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich mitteilen; er darf den Vertrag dann kündigen (§ 649 BGB). Schreiben Sie den Charakter des Dokuments deshalb klar in den Titel oder die Hinweise.

Häufige Fehler im Angebot

  • Keine Frist: Ohne „gültig bis“ bleibt offen, wie lange Ihre Preise gelten. Ein konkretes Datum schafft Klarheit für beide Seiten.
  • Vage Leistungsbeschreibung: „Malerarbeiten Wohnung“ lässt offen, ob Decken, Türen oder das Abkleben enthalten sind. Nennen Sie Umfang und Ausschlüsse ausdrücklich.
  • Nur Nettopreise für Privatkunden: Wer die Umsatzsteuer erst auf der Rechnung sieht, fühlt sich überrumpelt. Nennen Sie die Bruttosumme deutlich.
  • Angebotsnummer aus dem Rechnungskreis: Jedes abgelehnte Angebot hinterlässt dort eine Lücke. Nutzen Sie eine eigene Serie.
  • Anzahlung nicht erwähnt: Erwarten Sie eine Anzahlung, schreiben Sie Höhe und Fälligkeit schon ins Angebot.

Annahme und Rechnung

Lassen Sie sich die Annahme schriftlich bestätigen, zum Beispiel per E-Mail mit Bezug auf die Angebotsnummer oder durch Unterschrift auf dem Angebot. Eine Unterschrift erstellen Sie bei Bedarf mit unserem Unterschrift-Generator. Braucht Ihr Kunde vorab ein Dokument für Vorkasse oder Zoll, eignet sich eine Proforma-Rechnung.

Ist der Auftrag erledigt, wandeln Sie das Angebot in eine Rechnung um. Prüfen Sie dabei das Leistungsdatum und die Pflichtangaben. Als Kleinunternehmer gelten Besonderheiten, siehe Kleinunternehmerregelung. Leere Dateien zum Ausfüllen finden Sie unter Rechnungsvorlage.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Angebot gültig?
So lange, wie Sie es festlegen. Ohne Frist gilt ein Angebot unter Abwesenden nur so lange, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB). Eine klare Bindefrist wie „gültig bis 30.11.2026“ vermeidet Streit. Üblich sind zwei bis vier Wochen.
Was bedeutet „unverbindliches Angebot“?
Mit Zusätzen wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ schließen Sie die Bindung an Ihr Angebot aus (§ 145 BGB). Der Kunde kann dann nicht einfach annehmen; seine Zusage ist erst ein Auftrag, den Sie bestätigen. Das passt, wenn Preise oder Verfügbarkeit noch schwanken.
Ist ein Angebot dasselbe wie ein Kostenvoranschlag?
Nicht ganz. Ein Angebot nennt in der Regel einen festen Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung, meist für Werkleistungen. Wird er wesentlich überschritten, darf der Kunde kündigen, und Sie müssen die Überschreitung unverzüglich anzeigen (§ 649 BGB). Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB).
Muss auf ein Angebot die Umsatzsteuer?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, denn ein Angebot ist keine Rechnung. Gegenüber Privatkunden sollten Sie aber Bruttopreise nennen, damit der Endpreis klar ist. Der Editor zeigt Netto, Umsatzsteuer je Satz und Brutto, als Kleinunternehmer nur die Endsumme.
Wie wird aus dem Angebot eine Rechnung?
Öffnen Sie das Angebot nach dem Download oder unter Meine Dokumente und wählen Sie „Angenommen? In Rechnung umwandeln“. Kunde und Positionen werden übernommen, die Rechnung erhält eine neue Nummer aus Ihrem Rechnungs-Nummernkreis. Ergänzen Sie dann Leistungsdatum und Zahlungsziel.

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