Was gehört in ein Angebot?
Für Angebote gibt es keine Pflichtangaben wie bei Rechnungen. Ein gutes Angebot beantwortet trotzdem jede Frage, bevor der Kunde sie stellt:
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Ihr Name, Anschrift, Kontakt | Wer bietet an? |
| Name und Anschrift des Kunden | Wem gilt das Angebot? |
| Angebotsnummer und Datum | eindeutige Bezugnahme in Auftrag und Rechnung |
| Leistungsbeschreibung | Umfang, Material, Termine, was nicht enthalten ist |
| Menge, Einheit, Einzelpreis | nachvollziehbare Kalkulation |
| Netto, Umsatzsteuer, Brutto | Endpreis auf einen Blick |
| Gültig bis | Bindefrist |
| Zahlungs- und Lieferbedingungen | Anzahlung, Zahlungsziel, Ausführungszeitraum |
Die Angebotsnummer läuft in einer eigenen Serie, etwa AN-2026-018. So bleibt Ihr Rechnungsnummernkreis lückenlos.
So schreiben Sie ein Angebot mit dem Editor
- Grundlagen: Dokumenttyp „Angebot“ ist vorgewählt. Wählen Sie Land, Kundenart und Steuerstatus.
- Sie und Kunde: Firmendaten und Logo einmal eintragen, Kunden speichern oder aus einer E-Mail-Signatur übernehmen.
- Positionen: Beschreibung, Menge, Einheit, Preis und Steuersatz je Zeile.
- Details: Angebotsnummer, Datum, „gültig bis“, Bedingungen und Hinweise.
- Design und Download: eines von zwölf Designs wählen, prüfen, PDF herunterladen.
Beispiel: Malerarbeiten, 85 m² Wandfläche zu 12,00 € = 1.020,00 €, dazu Material pauschal 180,00 €. Netto 1.200,00 €, Umsatzsteuer 19 % = 228,00 €, Angebotssumme 1.428,00 € brutto, gültig bis 30.11.2026.
Bindefrist: verbindlich oder freibleibend?
Ein Angebot bindet Sie grundsätzlich (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, ist der Vertrag geschlossen – zu Ihren Preisen. Setzen Sie deshalb immer ein Datum unter „gültig bis“ (§ 148 BGB). Verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden, das Sie annehmen können, aber nicht müssen.
Wollen Sie sich nicht binden, kennzeichnen Sie das Angebot als „freibleibend“ oder „unverbindliches Angebot“. Das passt bei schwankenden Materialpreisen. Ihr Kunde weiß dann, dass erst Ihre Auftragsbestätigung den Vertrag schließt.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Im Handwerk ist der Kostenvoranschlag verbreitet. Er ist eine Schätzung, kein Festpreis. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich mitteilen; er darf den Vertrag dann kündigen (§ 649 BGB). Schreiben Sie den Charakter des Dokuments deshalb klar in den Titel oder die Hinweise.
Häufige Fehler im Angebot
- Keine Frist: Ohne „gültig bis“ bleibt offen, wie lange Ihre Preise gelten. Ein konkretes Datum schafft Klarheit für beide Seiten.
- Vage Leistungsbeschreibung: „Malerarbeiten Wohnung“ lässt offen, ob Decken, Türen oder das Abkleben enthalten sind. Nennen Sie Umfang und Ausschlüsse ausdrücklich.
- Nur Nettopreise für Privatkunden: Wer die Umsatzsteuer erst auf der Rechnung sieht, fühlt sich überrumpelt. Nennen Sie die Bruttosumme deutlich.
- Angebotsnummer aus dem Rechnungskreis: Jedes abgelehnte Angebot hinterlässt dort eine Lücke. Nutzen Sie eine eigene Serie.
- Anzahlung nicht erwähnt: Erwarten Sie eine Anzahlung, schreiben Sie Höhe und Fälligkeit schon ins Angebot.
Annahme und Rechnung
Lassen Sie sich die Annahme schriftlich bestätigen, zum Beispiel per E-Mail mit Bezug auf die Angebotsnummer oder durch Unterschrift auf dem Angebot. Eine Unterschrift erstellen Sie bei Bedarf mit unserem Unterschrift-Generator. Braucht Ihr Kunde vorab ein Dokument für Vorkasse oder Zoll, eignet sich eine Proforma-Rechnung.
Ist der Auftrag erledigt, wandeln Sie das Angebot in eine Rechnung um. Prüfen Sie dabei das Leistungsdatum und die Pflichtangaben. Als Kleinunternehmer gelten Besonderheiten, siehe Kleinunternehmerregelung. Leere Dateien zum Ausfüllen finden Sie unter Rechnungsvorlage.