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Quittung erstellen

Bestätigen Sie eine erhaltene Zahlung mit einer sauberen Quittung als PDF – für Barzahlungen, Anzahlungen oder den Privatverkauf. Kostenlos und ohne Konto.

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Was gehört auf eine Quittung?

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass Sie Geld erhalten haben (§ 368 BGB). Damit sie später als Beleg taugt, sollten diese Angaben drauf stehen:

Angabe Beispiel
Empfänger (Sie) Name und Anschrift
Zahlender Name, bei Firmen mit Anschrift
Betrag 119,00 €
Steuer (bei Unternehmern) 100,00 € netto + 19,00 € USt = 119,00 € brutto
Betrag in Worten (optional) einhundertneunzehn Euro
Zahlungsgrund Reparatur Fahrrad, Anzahlung Auftrag AN-2026-018
Datum und Ort 24.10.2026, Leipzig
Unterschrift des Empfängers

Bis 250 € brutto genügt nach § 33 UStDV die Kleinbetragsrechnung: Ihr Name und Ihre Anschrift, Datum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Bei 119,00 € brutto zu 19 % reicht also „119,00 € inkl. 19 % USt“. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und vermerken den Hinweis auf § 19 UStG – siehe Kleinunternehmerregelung.

So erstellen Sie eine Quittung

  1. Grundlagen: Dokumenttyp „Quittung“ ist vorgewählt. Land, Kundenart und Steuerstatus wählen.
  2. Sie und Zahlender: Ihre Daten einmal speichern, den Zahlenden eintragen oder aus einer E-Mail übernehmen.
  3. Positionen: wofür bezahlt wurde, mit Preis und Steuersatz.
  4. Details: Nummer, Datum und Hinweise, etwa „bar erhalten“; die Unterschrift lässt sich einblenden.
  5. Design und Download: Layout wählen, prüfen, PDF laden, ausdrucken oder teilen.

Beispiel: Anzahlung in bar

Eine Tischlerei erhält für einen Einbauschrank eine Anzahlung von 595,00 € in bar. Die Quittung nennt den Zahlenden, den Zahlungsgrund „Anzahlung Einbauschrank laut Angebot AN-2026-018“, 500,00 € netto, 95,00 € Umsatzsteuer (19 %) und 595,00 € brutto, dazu Datum, Ort und Unterschrift. In der Schlussrechnung führen Sie die Anzahlung später auf und ziehen sie ab, damit der Betrag nicht doppelt verlangt wird.

Häufige Fehler

  • Zahlungsgrund zu knapp: „Betrag erhalten“ allein belegt nichts. Nennen Sie, wofür das Geld gezahlt wurde.
  • Unterschrift fehlt: Ohne Unterschrift des Empfängers ist die Quittung als Nachweis deutlich schwächer.
  • Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerregelung: Als Kleinunternehmer gehört keine Umsatzsteuer auf die Quittung, sondern der Hinweis auf § 19 UStG.
  • Ziffern und Worte weichen ab: Schreiben Sie den Betrag in Worten aus, prüfen Sie, ob beide Angaben übereinstimmen.

Quittung oder Rechnung?

Die Rechnung fordert eine Zahlung an, die Quittung bestätigt sie. Für Unternehmer ist die Rechnung der Beleg für den Vorsteuerabzug; sie muss die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Eine Quittung über mehr als 250 € ersetzt diese Rechnung nicht. Wurde eine Rechnung bar bezahlt, erstellen Sie beides: die Rechnung und die Quittung über den Eingang.

Haben Sie die Rechnung mit diesem Generator erstellt, geht es schneller: Unter Meine Dokumente oder nach dem Download wählen Sie „Als bezahlt markieren“ und dann „Quittung erstellen“. Kunde, Positionen und Betrag werden aus der Rechnung übernommen.

Quittung für den Privatverkauf

Verkaufen Sie als Privatperson gebrauchte Sachen, fällt keine Umsatzsteuer an. Eine Quittung schützt trotzdem beide Seiten. Beispiel: Verkauf eines gebrauchten Laptops für 350,00 € in bar, mit Modell und Seriennummer im Zahlungsgrund, dem Hinweis „gekauft wie gesehen“ und den Unterschriften. Ob ein Gewährleistungsausschluss in Ihrem Fall wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

Weitere Dokumente

Brauchen Sie vorab ein Preisdokument, nutzen Sie ein Angebot. Wurde zu viel gezahlt oder etwas zurückgegeben, hilft eine Rechnungskorrektur. Für Vorkasse ohne Rechnung gibt es die Proforma-Rechnung, leere Dateien finden Sie unter Rechnungsvorlage.

Häufige Fragen

Was muss auf eine Quittung?
Mindestens: wer gezahlt hat, wer das Geld erhalten hat, Betrag, Zahlungsgrund, Datum, Ort und die Unterschrift des Empfängers. Bei Unternehmern kommen Netto, Umsatzsteuer und Brutto hinzu oder bis 250 € der Bruttobetrag mit Steuersatz. Der Betrag in Worten ist üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Ersetzt eine Quittung die Rechnung?
Bis 250 € brutto kann eine Quittung als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV genügen, wenn sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, das Datum, Menge und Art der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz enthält. Darüber braucht ein Geschäftskunde für den Vorsteuerabzug eine vollständige Rechnung.
Brauche ich für einen Privatverkauf eine Quittung?
Pflicht ist sie nicht, aber sinnvoll – vor allem bei Barzahlung, etwa für ein Fahrrad oder Möbel. Wählen Sie im Editor „privat“; dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Notieren Sie den Gegenstand genau, damit beide Seiten später belegen können, was verkauft wurde.
Muss eine Quittung unterschrieben sein?
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung, deshalb ist die Unterschrift des Empfängers üblich und erhöht die Beweiskraft. Sie können die PDF ausdrucken und unterschreiben oder eine Unterschrift als Bild einfügen, erstellt mit unserem Unterschrift-Generator.
Darf ich eine Quittung für eine Zahlung ausstellen, die nicht stattgefunden hat?
Nein. Eine Quittung bestätigt einen tatsächlichen Geldeingang. Gefälschte oder rückdatierte Belege können strafbar sein und den Vorsteuerabzug oder die Steuererklärung gefährden. Stellen Sie Quittungen nur für Zahlungen aus, die Sie selbst erhalten haben.

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